- Verkehrsrecht
Im Rechtsgebiet Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Weyer als Vertrauensanwalt des Autoclubs Europa e.V. (ACE) tätig. Hierzu zählen insbesondere Bußgeldverfahren, sowie straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren wegen des drohenden Verlustes der Fahrerlaubnis.
Wir sind Mitglied im
Beipielhafte Fragen aus dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht
- Wie berechnen sich meine Schadensersatzansprüche, wenn ich eine Mitschuld an einem Unfall trage?
- Welche Rechte hat man bei drohendem Verlust des Führerscheins?
- Hat man einen Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung?
- Welche Ansprüche hat man bei einem Totalschaden seines Fahrzeugs?
- Was macht man, wenn der Unfallgegner eine Fahrerflucht begangen hat?
- Muss man bei einem Unfall in jedem Fall die Polizei verständigen?
Wodurch unterscheidet sich ein Bußgeldbescheid von einem Strafbefehl?
- Wodurch unterscheidet sich ein Bußgeldbescheid von einem Strafbefehl?
- Muss man als Zeuge oder Beschuldigter bei der Polizei aussagen?
- Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot?
Die Antworten für Ihren speziellen Fall gibt Ihnen Rechtsanwalt Weyer
Das Verkehrsrecht beinhaltet:
Die vom Gesetzgeber detaillierten Regelungen des Verkehrsrechts teilen sich in Straßenverkehrsrecht, Eisenbahnrecht und im Luftfahrtrecht. Ebenfalls sind im deutschen Strafrecht einige Paragraphen zu finden, die sich dem Verkehrsrecht zuordnen lassen. So wird zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB oder die Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB unter Strafe gestellt.
Gute Gründe für einen Anwalt im Verkehrsrecht:
Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, sich im Falle einer Angelegenheit im Verkehrsrecht von uns beraten zu lassen:
- Bußgelder: Wir können Sie beraten, wie Sie mögliche Bußgelder reduzieren oder vermeiden können und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Bußgeldverfahren helfen, z. B. die Umgehung eines Fahrverbotes.
- Haftungsfragen: Im Falle eines Verkehrsunfalls helfen wir Ihnen bei der Klärung von Haftungsfragen und der Regulierung von Schadensersatzansprüchen, z. B. Entschädigung nach Unfall wie Schmerzensgeld, Schadenersatz und Abwehr unberechtigter Forderungen.
- Führerscheinrecht: Wir beraten Sie bei Fragen zu Führerscheinentzug oder ‑widerruf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in entsprechenden Verfahren.
- Verkehrsstrafrecht: Ebenfalls vertreten wir Mandanten im Verkehrsstrafrecht wie z. B. bei Fahrerflucht und Unfallflucht, Alkohol und Drogen am Steuer, Nötigung im Straßenverkehr.
Insgesamt kann die Kanzlei Weyer Ihnen im Verkehrsrecht helfen, Ihre Rechte und Interessen effektiv zu vertreten und unangenehme Folgen einer Angelegenheit im Verkehrsrecht zu minimieren.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Tel. 0 22 02 / 3 20 25
- Fax 0 22 02 / 5 94 58
- E‑Mail: weyer@kanzlei-weyer.com
- Parkplatz vorhanden
- Sie erreichen uns mit dem PKW über die L286 Richtung Kürten
- Busverbindung Linie 426
- Auf Karte ansehen
Sie haben Fragen oder ein konkretes Anliegen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter
- diskret
- engagiert
- kompetent